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© 2009, isolab® GmbH
Laboratorium für Stabilisotopenanalytik
Woelkestr. 9/I
D-85301 Schweitenkirchen
Telefon: +49 (8444) 918842
Fax: +49 (8444) 918844

Geschäftsführer:
Dr. A. Roßmann
Amtsgericht: Ingolstadt HRB 10086
USt-Id-Nr.: DE 201083502

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der isolab® GmbH Laboratorium für Stabilisotopenanalytik

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

  1. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. Insbesondere gelten unsere Geschäftsbedingungen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers einen Auftrag vorbehaltlos ausführen.

  2. Aufträge, die von uns entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch vollständige Leistungserbringung angenommen werden, erledigen wir nach den üblichen und anerkannten Regeln der einschlägigen Wissenschaft, wobei wir die Wahl der Methode und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst bestimmen. Die gewählte Methode wird in unseren Gutachten jeweils vermerkt.

  3. Wir weisen den Auftraggeber gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass wir seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeiten und firmenintern weitergeben.

  4. Wir unterhalten sowohl eine Betriebshaftpflichtversicherung als auch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungssummen bei der Betriebshaftpflichtversicherung belaufen sich für Personen- und Sachschäden auf je € 1.000.000.-. Die Versicherungssumme der reinen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beläuft sich auf € 250.000.- pro Schadensfall, für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jedoch höchstens auf € 500.000.-.

    Die jeweilige Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der unseren Versicherern in jedem einzelnen Schadensfalle obliegenden Leistung dar. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadensfall.

    Wir verpflichten uns, die genannten Versicherungen mit den genannten Versicherungssummen aufrechtzuerhalten.

    Soweit unsere Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet sind, haften wir für uns und diejenigen Personen, für die wir einzustehen haben, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    1. für Schaden an Leben Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,

    2. für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit. Abweichend hiervon haften wir für uns und diejenigen Personen, für die wir einzustehen haben, auch für typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.

    Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenshaftung der Personen, für die wir einzustehen haben.

  5. Wir verpflichten uns, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die uns im Zusammenhang mit dem Auftrag anvertraut oder bekannt werden, gegenüber jedermann geheim zu halten.

  6. Der Auftraggeber ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, unsere Gutachten u.a. Dritten zugängig zu machen oder zu Zwecken des Wettbewerbs zu verwerten oder zu veröffentlichen und zu vervielfältigen; ergänzend gelten zu unserem Schutz die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

  7. Untersuchungsproben werden mangels anderweitiger Vereinbarung mit der Erteilung des Auftrages unser Eigentum; eine Verwahrungspflicht nach Erledigung des Auftrages besteht nicht.

  8. Wird das Vertragsverhältnis von dem Besteller vor Erledigung des Auftrages gekündigt, ohne dass wir hierzu durch einen von uns zu vertretenden wichtigen Grund Veranlassung gegeben haben, so bleibt unser Vergütungsanspruch hiervon unberührt. Wir sind berechtigt, die erbrachten Leistungen nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

  9. Sofern eine Vergütung der Höhe nach nicht vereinbart ist, haben wir Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die wir nach pflichtgemäßem Ermessen festsetzen. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.

  10. Vertraglich vereinbarte Bearbeitungsfristen beginnen erst dann zu laufen, wenn wir mit allen erforderlichen Unterlagen, Proben etc. versehen sind und der Besteller uns alle von uns geforderten Auskünfte erteilt hat.

  11. Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen uns verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die nicht von der Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 4 erfasst sind, sowie für Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 643 a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

  12. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen einen ausländischen Besteller auch an dem für den Besteller zuständigen ausländischen Gerichtsstand geltend zu machen.


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