Home
Methoden
Wir über uns
Anfrage
News
Literatur
Partner
© 2009, isolab® GmbH
Laboratorium für Stabilisotopenanalytik
Woelkestr. 9/I
D-85301 Schweitenkirchen
Telefon: +49 (8444) 918842
Fax: +49 (8444) 918844
Geschäftsführer:
Dr. A. Roßmann
Amtsgericht: Ingolstadt HRB 10086
USt-Id-Nr.: DE 201083502
Impressum
AGB
Kontakt
Disclaimer
Datenschutzerklärung
Diese Seite drucken
|
Allgemeine Geschäftsbedingungen der isolab® GmbH Laboratorium für Stabilisotopenanalytik
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten gegenüber natürlichen oder juristischen
Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir hätten ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. Insbesondere gelten unsere
Geschäftsbedingungen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers einen Auftrag
vorbehaltlos ausführen.
Aufträge, die von uns entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch
vollständige Leistungserbringung angenommen werden, erledigen wir nach den üblichen
und anerkannten Regeln der einschlägigen Wissenschaft, wobei wir die Wahl der Methode
und die Art der Untersuchung nach sachgemäßem Ermessen selbst bestimmen. Die gewählte
Methode wird in unseren Gutachten jeweils vermerkt.
Wir weisen den Auftraggeber gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes
darauf hin, dass wir seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen
erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung
verarbeiten und firmenintern weitergeben.
Wir unterhalten sowohl eine Betriebshaftpflichtversicherung als auch eine
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungssummen bei der
Betriebshaftpflichtversicherung belaufen sich für Personen- und Sachschäden auf
je € 1.000.000.-. Die Versicherungssumme der reinen
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beläuft sich auf € 250.000.- pro Schadensfall,
für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jedoch höchstens auf
€ 500.000.-.
Die jeweilige Versicherungssumme stellt den Höchstbetrag der unseren
Versicherern in jedem einzelnen Schadensfalle obliegenden Leistung dar.
Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als
ein Schadensfall.
Wir verpflichten uns, die genannten Versicherungen mit den genannten
Versicherungssummen aufrechtzuerhalten.
Soweit unsere Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet sind, haften wir für
uns und diejenigen Personen, für die wir einzustehen haben, nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
für Schaden an Leben Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruhen, nicht aber bei leichter Fahrlässigkeit. Abweichend
hiervon haften wir für uns und diejenigen Personen, für die wir einzustehen haben,
auch für typischerweise bei Geschäften der fraglichen Art entstehenden Schäden, die
durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die
Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche
Schadenshaftung der Personen, für die wir einzustehen haben.
Wir verpflichten uns, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die uns im
Zusammenhang mit dem Auftrag anvertraut oder bekannt werden, gegenüber jedermann
geheim zu halten.
Der Auftraggeber ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht
berechtigt, unsere Gutachten u.a. Dritten zugängig zu machen oder zu Zwecken
des Wettbewerbs zu verwerten oder zu veröffentlichen und zu vervielfältigen;
ergänzend gelten zu unserem Schutz die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Untersuchungsproben werden mangels anderweitiger Vereinbarung mit der
Erteilung des Auftrages unser Eigentum; eine Verwahrungspflicht nach Erledigung
des Auftrages besteht nicht.
Wird das Vertragsverhältnis von dem Besteller vor Erledigung des Auftrages
gekündigt, ohne dass wir hierzu durch einen von uns zu vertretenden wichtigen
Grund Veranlassung gegeben haben, so bleibt unser Vergütungsanspruch hiervon
unberührt. Wir sind berechtigt, die erbrachten Leistungen nach Aufwand in Rechnung
zu stellen.
Sofern eine Vergütung der Höhe nach nicht vereinbart ist, haben wir Anspruch
auf eine angemessene Vergütung, die wir nach pflichtgemäßem Ermessen festsetzen.
Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich in Rechnung
gestellt.
Vertraglich vereinbarte Bearbeitungsfristen beginnen erst dann zu laufen,
wenn wir mit allen erforderlichen Unterlagen, Proben etc. versehen sind und der
Besteller uns alle von uns geforderten Auskünfte erteilt hat.
Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen uns verjähren ein Jahr nach dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche,
die nicht von der Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 4 erfasst sind, sowie für
Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des
§ 643 a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hannover.
Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen einen ausländischen Besteller
auch an dem für den Besteller zuständigen ausländischen Gerichtsstand geltend
zu machen.
|